Was müssen Verbraucher beachten 

Was müssen Verbraucher beachten

Die meisten Veränderungen und Umstellungen werden die Banken vornehmen müssen. Verbraucher profitieren vornehmlich vom neuen einheitlichen europäischen Zahlungsraum und müssen nur wenig an ihrem gewohnten Zahlverhalten ändern. Insbesondere brauchen Bankkunden kein neues Konto. Sie können ihr bestehendes Girokonto wie gewohnt nutzen.

Das ist bei SEPA-Überweisungen zu beachten

  • Bei den Überweisungen ins Ausland sind IBAN und BIC zu verwenden. Beide Angaben finden sich auf den Kontoauszügen oder auf Rechnungen. Fehlt diese Angabe, sollte man explizit beim Geschäftspartner danach fragen. Man kann sich die IBAN auch durch einen IBAN-Rechner ermitteln lassen. Allerdings muss hier darauf hingewiesen werden, dass ausschließlich die Banken autorisiert sind, gültige IBAN zu ermitteln.

  • Bei inländischen Zahlungen kann man weiterhin die nationalen Daten für die Kontoverbindung nutzen. Die Systeme werden für eine Übergangszeit parallel laufen. Wie lange diese Übergangszeit ist, wird jedes Kreditinstitut selbst entscheiden. Es ist aber auch möglich, für inländische Zahlungen bereits jetzt die internationalen Kontodaten (IBAN, BIC) zu nutzen.

  • SEPA-Überweisungen können nur in Euro vorgenommen werden. Bei Überweisungen in Länder des Euro-Zahlungsraumes ist das kein Problem. Sitzt der Überweisungsempfänger aber beispielsweise in Großbritannien, Dänemark oder der Schweiz, sollte man sich vorher nach der Währung erkundigen, in der das Konto geführt wird. Handelt es sich um ein Konto in der nationalen Währung, muss die (teurere) Auslandsüberweisung genommen werden.

  • Für Auslandsüberweisungen wird es neue Überweisungsformulare geben. Diese müssen dann auch verwendet werden. Für nationale Überweisungen können sowohl die bisherigen Formulare als auch die neuen SEPA-Formulare verwendet werden. Bei Überweisungen via Onlinebanking werden die relevanten Daten bei der Eingabe abgefragt.


Das ist bei SEPA-Lastschriften zu beachten

  • Bei der SEPA-Lastschrift wird es, wie beim deutschen Lastschriftverfahren auch, die Möglichkeit der Rückbuchung geben. Der Zeitraum, in dem eine Rückgabe der Lastschrift möglich ist, wird auf acht Wochen verlängert. Bei der deutschen Lastschrift hat der Kontoinhaber sechs Wochen Zeit für die Rückbuchung. Liegt der Grund für die Lastschriftrückgabe in der fehlenden Autorisierung, z.B. keine oder eine gefälschte Unterschrift des Kontoinhabers bzw. des Bevollmächtigten, so kann die SEPA-Lastschrift auch noch 13 Monate später rückgängig gemacht werden.


Stand: Januar 2008

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