Dispokredit: Zinsklauseln oft unzulässig 

Bankkunden, die einen Dispokredit in Anspruch nehmen, sollten nochmal einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Unter Umständen können sie zuviel gezahlte Zinsen zurückfordern. Dies teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

Wenn nicht erkennbar ist, aus welchen Gründen eine Bank den Sollzinssatz ändert, ist dies eine Benachteiligung der Bankkunden. Dies beschloss nun das Landgericht Dortmund (AZ. 25 O 132/11).

Grund war eine Klage des vzbv gegen die Targobank und die Sparda Bank. Diese führen nach Ansicht des vzbv in ihren Konditionen eine Zinsklausel, nach der die Bank den Sollzinssatz nach ihrem Ermessen verändern kann. Die Verbraucherschützer klagten dagegen und gewannen in der ersten Instanz. Die Sparda Bank hat auf die Berufung verzichtet, womit das erste Urteil gegen die vielfach verwendete Klausel rechtskräftig ist.

Musterbrief der vzbv

Kunden können von ihrer Bank eine Neuberechnung und Erstattung fordern, wenn die den Zinssatz ungerechtfertigt geändert hat. Der vzbv hat zu diesem Zweck einen Musterbrief (pdf-Datei über vzbv) zur Verfügung gestellt. Allerdings besteht noch kein höchstrichterliches Urteil, weshalb Banken die Neuberechnung verweigern können.

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