EC-Karten: Strafantrag gegen easycash-Tochter 

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat einen Strafantrag gegen easycash Loyalty Solutions gestellt. Grund dafür ist die Datenübertragung des Zahlungsdienstleisters easycash an diese Tochterfirma.

"NDR Info" hatte zuvor berichtet, dass die zwei Firmen die Daten von EC-Karten und Kundenkarten abgleichen, um so umfangreiche Kundenprofile zu entwickeln und diese zu verkaufen. Easycash bestritt die Vorwürfe.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar stattete daraufhin easycash eine Besuch ab. Dabei fanden die Datenschützer zunächst keine "konkreten Anhaltspunkte für einen Abgleich zwischen Kontodaten und Kundenkartendaten im befürchteten großen Ausmaß".

Datenübertragung in einem Fall eingeräumt

Allerdings räumte easycash Loyalty Solutions ein, dass das Unternehmen in einem Fall Daten über den bargeldlosen Zahlungsverkehr durch die Mutterfirma erhalten hatte. Diese Datensätze waren laut dem Unternehmen anonym und sollten zur Zahlungsverkehrsanalyse für einen Geschäftskunden dienen.

Die Untersuchungen der Datenschutzaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen (NRW) ergaben aber andere Ergebnisse: Die Mutterfirma habe unverschlüsselte Daten versendet. Der Datenschutzbeauftragte von NRW stellte einen Strafantrag.

"Nach alledem besteht der Verdacht einer vorsätzlichen unbefugten Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Bereicherungsabsicht zumindest in einem Fall", sagte Caspar. Deshalb stellte auch er einen Strafantrag gegen easycash Loyalty Solutions.

Foto: © Diego Cervo/FOTOLIA

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