Gebühren beim Girokonto 

Die Zeiten, in denen viele Banken und Sparkassen kostenlose Girokonten anboten, sind vorbei. Die Niedrigzinsphase zeigt sich mittlerweile nicht nur in sehr niedrigen Sparzinsen, sondern auch in steigenden Kosten für Bankkonten. Die Postbank hat bereits angekündigt, ab November 2016 ein neues Preismodell für Girokonten einführen zu wollen. Auch andere Geldinstitute haben bereits Kontoführungsgebühren eingeführt, diese erhöht, oder werden dies in absehbarer Zeit durchführen.

Welche Girokonto Gebühren zulässig sind

Jede Bank hat das Recht, Gebühren für die Kontoführung eines Girokontos zu erheben. Die Höhe der Gebührend muss im Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Instituts niedergelegt werden. Die Entscheidung, wie hoch die Kontoführungsgebühren, und weitere etwaige Gebühren sind, trifft dabei jede Bank und Sparkasse für sich selbst.

Bei den Kontoführungsgebühren kann es Unterschiede geben. Teilweise berechnen Banken eine monatliche oder vierteljährliche Pauschale, in die alle Leistungen wie Überweisungen, Daueraufträge und Kontoauszüge bereits eingerechnet sind. Andere Geldinstitute berechnen eine bestimmten Basispreis, und verlangen beispielsweise Gebühren für einzelne Überweisungen.

Wird ein Girokonto eröffnet, gilt es, genau hinzusehen. Nicht nur, wie hoch die Kontoführungsgebühren sind, sondern auch, welche Leistungen in diesem Preis enthalten sind. Teilweise bieten die Banken verschiedene Kontomodelle an, für die unterschiedlich hohe Gebühren erhoben werden. So können reine Onlinekonten mitunter günstiger sein als Girokonten, die noch in der Filiale geführt werden, und dadurch einen höheren Arbeitsaufwand für die Geldinstitute bedeuten.

Überprüfen Sie Ihr Girokonto auf unzulässige Kosten

Banken verdienen mit Gebühren bei Girokonten viel Geld. Nicht alle Gebühren sind aber zulässig.

Es dürfen keine  Gebühren für folgende Dienstleistungen erhoben werden:

Nachforschungsaufträge
Kontoauskünfte wegen Rückforderung unzulässiger Entgelte
Einrichten eines sogenannten P-Kontos und das Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto
Entgelte für die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen, Überweisungen sowie für Benachrichtigungen
Konto- und Sparbuchauflösung
Reklamationen und Prüfung von Buchungen
Nachlassbearbeitung
Verwaltung und Änderung von Freistellungsaufträgen

Für die folgenden Dienstleistungen dürfen die Kreditinstitute  Gebühren nur eingeschränkt erheben:

Bar-Ein- und Auszahlungen aufs/vom eigene(n) Konto:  mindestens fünf kostenfreie Kontobewegungen im Monat müssen kostenfrei sein
Kontoauszüge: Gebühren dürfen nur bei Zusendung der Auszüge verlangt werden

Kostenlose Girokonten gibt es immer noch

Nur dauert die Suche inzwischen länger, als dies früher der Fall war. Mit einem guten Girorechner  können Sie auch 2016 noch kostengünstige und kostenlose Girokonten finden.

Bei kostenlosen Konten ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese wirklich kostenlos sind. Das heißt, dass das "kostenlos" oder "gratis" nicht an bestimmte Bedingungen seitens der Bank geknüpft ist. Dies kann ein monatlicher Geldeingang in unbestimmter Höhe sein, oder ein genau festgelegter monatlicher Mindestgeldeingang.

Kostenlose Girokonten sind inzwischen auch häufig daran gebunden, ob der Kontoinhaber Schüler, Auszubildender oder Student ist. Und: in diesem Sinne auch ein bestimmtes Höchstalter nicht überschritten hat.

Bei der Suche nach einem neuen, oder ersten, Girokonto gilt es deshalb, genau hinzusehen, und sich nicht von der Werbung der Banken und Sparkassen blenden zu lassen. Ein kostenloses Girokonto ist nur dann wirklich kostenlos, wenn die Kontoführung unabhängig vom Geldeingang kostenfrei ist. Für ein Gratiskonto fallen keine Gebühren an für die reine Führung des Kontos. Darüber hinaus können jedoch Gebühren für Überweisungen oder Anderes anfallen.

 

 

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