Hartz-IV und die Fluthilfe 

Acht Millionen Euro will der Staat Hochwasseropfern zur Soforthilfe bereitstellen. Wie der Fernsehsender "NDR" berichtet, könnte die Hilfe aber auf Hartz-IV angerechnet werden.

Nach Angaben von "NDR" warnen einige soziale Beratungsstellen vor den Sonderzahlungen für Flutopfer. Es könnte passieren, dass diese Leistungen auf Hartz-IV angerechnet werden. Auf Nachfrage von "NDR" verwies die Bundesagentur für Arbeit auf ihre Pressemitteilung.

In dieser Mitteilung steht, dass Hilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden nicht angerechnet werden. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung. Diese betrifft zerstörte Möbel. Die Erstattung übernimmt das Jobcenter, wenn der zerstörte Hausrat nicht durch eine Versicherung oder ein anderes Nothilfeprogramm erstattet wird.

Inwieweit nun die Bundesagentur für Arbeit die Sonderhilfen durch den Staat anrechnet, ist nicht klar. Hartz-IV Empfänger sollten sich vor Inanspruchnahme einer Hilfe vorher bei den Ämtern informieren.

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