Keine Steuerbefreiung bei Bitcoins 

Das Bundesministerium der Finanzen geht davon aus, dass beim gewerblichen Verkauf von Bitcoins Umsatzsteuer fällig ist. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzmini­steriums auf eine Anfrage es Bundestags­abgeordneten Tim Ostermann (CDU) hervor. Sie liegt dem Bundesverband Bitcoin e. V. vor.

Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass es sich beim Handel mit und bei der Verwendung von Bitcoins nicht um Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr handelt. Damit gebe es keine Steuerbefreiung, die Regeln für die Umsatzbesteuerung gelten.

Der Bundesverband Bitcoin kritisiert diese Ansicht. Sie würde die kommerzielle Verwendung von Bitcoins in Deutschland erschweren. Sie bedeutete eine Doppelbesteuerung bei Bitcoins. Die Steuer falle beim Verkauf der Waren an und beim Verkauf der eingenommen Bitcoins.

Außerdem schätze Deutschland Bitcoins somit anders ein als andere europäischen Staaten. Diese sehen keine Umsatzsteuerpflicht beim Handel mit Bitcoins. Daraus ergebe sich ein Nachteil für deutsche Unternehmer. Der Lobbyverband ruft das Ministerium dazu auf, die Einstellung zu überdenken.

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