Konto für Flüchtlinge 

Seit dem 9. September 2015 können Flüchtlinge, auch ohne einen gültigen Ausweis ein Basiskonto eröffnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat ihre bisherigen Vorgaben angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise gelockert.

Nach einem Bericht der Verbraucherzentrale NRW müssen Banken jetzt alle Dokumente akzeptieren, die den Briefkopf einer deutschen Ausländerbehörde tragen. Identitätsangaben wie Foto, Name, Geburtstort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift müssen aber enthalten sein. Außerdem muss das Dokument das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers tragen. Um ein Girokonto zu eröffnen, ist ein fester Wohnsitz nicht nötig.

Die genannten Unterlagen sind die Grundlage zur Eröffnung eines Guthaben- und Basiskontos. Es besteht keine Überziehungsmöglichkeit aber Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, DaueraufträgeÜberweisungen sowie Kartenzahlungen. Unabhängig von der Bonität.

Auf der BaFin-Homepage kann das Formular heruntergeladen werden.

Foto: © Fotolia

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