Pfändungsschutz für Girokonto 

Der Bundestag hat einen Pfändungsschutz für Girokonten beschlossen, das so genannte "P-Konto". Das berichtet "Bild". Das neue Gesetz besagt, dass jedem Kontoinhaber ein unpfändbarer Mindestbetrag von 985,15 Euro monatlich bleiben muss. Aus welchen Quellen das Einkommen stammt, spielt dabei keine Rolle. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag erhöht werden.

Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Damit wird automatisch der Freibetrag von der Pfändung ausgenommen und das Konto wird nicht gesperrt. Nach der derzeit geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass kein Zahlungsverkehr über das Konto mehr möglich ist.

Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Das wird durch das P-Konto einfacher. Im Herbst 2007 hatte die Bundesregierung das P-Konto auf den Weg gebracht. Ursprünglich sollte es zum Jahresende 2008 in Kraft treten. Wenn der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zustimmt, wird es nun voraussichtlich 2010 in Kraft treten. 

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