PIN gehört nicht in Geldbörse 

Ein Kreditinstitut muss kein Geld zurückerstatten, wenn die PIN im Geldbeutel aufbewahrt wurde. Das Amtsgericht München gelangte zu diesem Urteil (Az.: 121 C 10360/12).

In dem konkreten Fall klagte eine Münchnerin. Als sie in Spanien Urlaub machte, klauten Kriminelle ihre Geldbörse. Die Frau alarmierte ihre Tochter. Diese ließ die Karte sofort sperren.

Obwohl die Zeit bis zur Sperrung nur eine halbe Stunde betrug, hoben die Verbrecher 2.000 Euro vom Konto der Frau ab. Dabei verwendeten die Diebe die richtige PIN. Die Bank wollte daraufhin das Geld nicht zurückerstatten. Als Grund nannte die Bank, dass die Kundin ihre Pin pflichtwidrig in der Nähe der Karte aufbewahrte.

Diebstahl sei durch Skimmung erfolgt


Die bestohlene Frau klagte daraufhin. Sie behauptete, die PIN nicht in der Geldbörse aufbewahrt zu haben. Sie könne ihre PIN auswendig und bräuchte dadurch keine Merkhilfe. Die Verbrecher hätten nur mittels Skimming auf das Geld zugreifen können.

Die Richterin gab jedoch der beklagten Bank Recht. Da die Abhebungen in so kurzer Zeit nach dem Diebstahl stattfanden, sei es unwahrscheinlich, dass die Diebe eine Kartendoublette anfertigten. Vielmehr sei es wahrscheinlicher, dass die Frau ihre PIN pflichtwidrig auf die Karte notiert oder im Geldbeutel verwahrt hatte.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen