Schäden durch Skimming werden erstattet 

Skimming nennt man das Kopieren von Geldkarten mitsamt der dazugehörigen PIN. In einem solchen Fall ersetzen die Kreditinstitute den Schaden. Voraus­gesetzt, der Karteninhaber hat die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten.

Die sogenannten Skimming-Angriffe auf deutsche Geldautomaten sind nach der europaweiten Einführung der sicheren EMV-Chip-Technologie bei girocards auch in diesem Jahr wieder deutlich gesunken. Falls Kartendaten illegal abgegriffen werden, ersetzen Banken und Sparkassen in der Regel die daraus resultierenden Schäden schnell und in vollem Umfang. Karteninhabern entstehen also keine finanziellen Schäden, solange sie sorgfältig mit girocard und Geheimzahl (PIN) umgehen.

Um unberechtigte Abbuchungen schnell festzustellen, ist vor allem eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge wichtig. Bei verdächtigen Kontobewegungen müssen Verbraucher ihre Karte umgehend beim Kreditinstitut reklamieren und sperren.

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