Sonderprägungen nicht immer Zahlungsmittel 

Die Sonderprägungen der Euro-Münzen sind bei vielen Sammlern beliebt. Nicht alle der Münzen können dem Bankenverband zufolge überall als Zahlungsmittel genutzt werden.

Immer wieder geben die Euro-Länder Gedenkmünzen heraus. Oft sind es Zwei-Euro-Münzen. Sie gelten auch außerhalb des Ursprungslandes als Zahlungsmittel. Händler dürfen die Annahme in den Euro-Ländern nicht verweigern.

Bei Sonderprägungen mit höheren Nennwerten sieht es jedoch anders aus. Diese Münzen sind nur im ausgebenden Land ein gesetzliches Zahlungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel 10-Euro-Münzen. Diese Sonderprägungen sind jedoch bei Sammlern sehr begehrt.

Wer an solche Münzen im Ausland gerät, kann sie nur dort wieder ausgeben. Oder die Verbraucher heben sie auf. Unter Umständen beträgt der Sammlerwert mehr als der Nennwert. Zwar sind die wenigsten Münzen tatsächlich lohnende Geldanlagen, Sammler sind trotzdem große Fans der Sonderprägungen.

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