Wie man gegen unberechtigte Schufa-Einträge vorgehen kann 

Wie man gegen unberechtigte Schufa-Einträge vorgehen kann

Nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28) im Oktober 2008 haben Verbraucher Anspruch darauf, dass falsche Daten korrigiert und strittige Einträge von der Schufa gesperrt werden. Verbraucher sollten daher in den Geschäftsstellen der Schufa, online oder per Post einen Antrag auf Eigenauskunft stellen, um überprüfen zu können, ob noch veraltete oder unberechtigte Daten über sie gespeichert sind.

Die Einträge bei der Schufa sollen dann schnell und vollständig aus dem Register gelöscht werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Forderung darf erst nach dem 1. Januar 2007 entstanden und nicht höher als 1000 Euro sein und sie muss innerhalb eines Monats beglichen worden sein.

Einträge über Kreditverträge sollen drei Jahre nach vollständiger Rückzahlung aus den Schufa-Daten gelöscht werden. Nicht bezahlte Rechnungen ebenfalls drei Jahre nach Eintragung in die Schufa durch andere Firmen. Die Bezahlung der offenen Rechnung muss der Gläubiger der Schufa mitteilen, dann kann sie die Löschung veranlassen. Bisher waren bezahlte Schulden noch drei Jahre lang in der Schufa-Auskunft sichtbar.

Nur unstrittige Daten dürfen gespeichert werden

Generell war es so, dass Firmen unbezahlte Rechnungen nur dann an die Schufa melden durften, wenn die Forderungen unbestritten waren. In der Praxis kam es in der Vergangenheit aber auch zur Speicherung von strittigen Forderungen wie beispielsweise Mahnbescheiden von Inkassofirmen oder Handyanbietern. Mit den richtigen Angaben können Verbraucher die Korrektur ihrer gespeicherten Daten bei der Schufa veranlassen. Sie müssen allerdings generell selbst kontrollieren, dass keine falschen Daten bei der Schufa gespeichert werden.

Vorsicht bei Vergleich von Krediten

Wer Kreditangebote bei mehreren Banken einholt, muss aufpassen. Häufig leidet dadurch bereits die Kreditwürdigkeit bei der Schufa. Grund: Die Bankberater fragen die Schufa-Daten ab, um entscheiden zu können, ob ein Kunde kreditwürdig ist oder nicht. Doch bei dieser Abfrage machen Berater immer noch Fehler, wie ein Test bei 14 Banken durch Finanztest im Januar 2008 ergab.

Viele Bankberater informieren ihre Kunden nicht über die Anfrage bei der Schufa, obwohl sie laut Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet sind. Außerdem haben Bankberater inzwischen die Möglichkeit, bei der Schufa-Anfrage zwischen den Merkmalen "Kredit-Anfrage" und "Kreditkonditionen" zu unterscheiden.

Vergleich von Kreditkonditionen beeinflusst Bonität nicht

Laut Finanztest gibt es allerdings Bankberater, die "Kredit-Anfrage" statt "Kreditkonditionen" bei der Schufa-Anfrage angeben. Die Schufa erfährt dann, dass der Kunde sich nach einem Kredit erkundigt hat. Sie kann aber nicht beurteilen, weshalb kein Vertrag zustande gekommen ist. Also bewertet die Schufa den Verbraucher schlechter, indem sie seinen Score-Wert senkt. Das wiederum schadet dem Kunden. Die Kunden sollten daher im Beratungsgespräch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie sich über Kreditkonditionen informieren wollen.

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