Schuldenfrei dank Schuldnerberatung 

Viele Verbraucher haben Schwierig­keiten mit dem Abbau ihrer Schulden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes meldeten die Amtsgerichte im Jahr 2012 insgesamt 97.608 beantragte Verbraucher­insolvenzen. Doch wie kommt man aus der Schulden­falle heraus? Banktip war bei der Schuldnerberatung der Caritas an der Großen Hamburger Straße 18 in Berlin und sprach mit dem Leiter der Einrichtung, Carlo Wahrmann. Eine Reportage von Antje Ritter.

Die Caritas ist eine soziale Hilfsorganisation der katholisch römischen Kirche. Neben Familienberatung und Suchtberatungen bietet die Caritas auch eine Schuldnerberatung an. Sie richtet sich an Menschen, die ihre finanziellen Schulden nicht mehr abbezahlen können. Die Mitarbeiter des Hauses beraten die Betroffen und arbeiten mit ihnen zusammen einen Plan aus, der die Schulden bereinigen soll.

Die Caritas Schuldnerberatung an der Großen Hamburger Straße 18 ist eine anerkannte Schuldnerberatung. Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt. Auch eine Mindestqualifikation für die Berufsbe­zeichnung "Schuldnerberater" gibt es nicht. Der Verweis auf "staatlich anerkannt" bezieht sich lediglich auf die Berechtigung zur Ausstellung einer Bescheinigung bei einer erfolglosen außergerichtlichen Einigung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Länder bestimmen selbst, wen sie als geeignet betrachten und wen nicht.

Neben der klassischen Schuldnerberatung dürfen also die Mitarbeiter der Caritas-Schuldnerberatungen auch die Insolvenzberatung durchführen. "Bei der klassischen Schuldnerberatung unterhalten wir uns zunächst mit den Betroffenen und versuchen den Mensch psychisch zu stabilisieren", berichtet Carlo Wahrmann.

Gemeinsam arbeiten

Die Mitarbeiter der Schuldnerberatung versuchen mit dem Schuldner gemeinsam die Ursache der Schulden herauszufinden. Der Berater erstellt zusammen mit dem Betroffenen einen Haushaltsplan, in dem die Ein- und Ausgaben aufgerechnet werden. Dieser Plan zeigt auf, wofür das Geld im Monat ausgegeben wird und wie viel Geld am Ende des Monats zur Schuldenbereinigung noch zur Verfügung steht.

Weist der Haushaltsplan auf, dass es unmöglich ist, die angesammelten Schulden zurückzuzahlen, beginnt die Insolvenzberatung. Der Schuldner muss alle Unterlagen seiner Gläubiger und seine aktuellen Einkommens­nachweise sowie die Kontoauszüge zur Beratung mitbringen. Der Berater schreibt alle Gläubiger an und teilt diesen mit, dass der Schuldner sich in einer Schuldnerberatung befindet. Die Gläubiger schicken die jeweiligen Forderungen an die Beratungsstelle.

Verfügt der Schuldner über Guthaben, kann ein sogenannter Vergleich stattfinden. Gläubiger und Schuldner einigen sich auf einen bestimmten Betrag. Dieser ist meistens niedriger als die aktuellen Schulden. Ist der Gläubiger mit dem Betrag einverstanden, werden dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen.

Hat der Betroffene keinerlei Vermögen, schickt der Berater einen sogenannten Nullplan an die Gläubiger. Das heißt, die Schuldnerberatung zeigt den Gläubigern damit, dass der Betroffene nichts zurückzahlen kann. In diesen Fällen ist eine Insolvenz meistens unumgänglich. Um diese zu beantragen, muss der etwa 35-seitige Insolvenzantrag ausgefüllt werden.

"Hier verfährt jeder Berater anders", erklärt Wahrmann. "Einige geben das Formular den Schuldnern zum ausfüllen mit nach Hause", so der 60-Jährige weiter. Carlo Wahrmann füllt den Antrag mit den Gläubigern zusammen aus. "In der Vergangenheit sind zu viele falsch ausgefüllte Anträge vom Amtsgericht zurückgekommen. Deswegen fülle ich die Anträge mit den Schuldnern zusammen aus." Ist der Antrag ausgefüllt, muss der Betroffene ihn bei dem zuständigen Amtsgericht abgeben. Der zuständige Richter prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllt, eröffnet das Amtsgericht diese. (Alle Informationen zur Verbraucherinsolvenz sind hier zu finden.)

Keinerlei Kosten für die Beratung

Die Beratung bei der Schuldnerberatung ist kostenlos. Die Finanzierung der sozialen Einrichtung erfolgt über das Bezirksamt Mitte und der katholischen Kirche. In der Beratungsstelle an der Großen Hamburger Straße 18 arbeiten zwei fest angestellte Vollzeitkräfte und zwei Dreiviertelkräfte. Das Team er­gänzen zwei Anwälte auf Honorarbasis und eine Verwaltungsangestellte.

"Wir erhalten einen bestimmten Pauschalbetrag für die Beratungen im Voraus", sagt Wahrmann. In anderen Bundesländern werden die Fälle zum Teil einzeln abgerechnet. In Berlin sei dies aber durch die hohe Anzahl an Schuldnern nicht möglich. Etwa 100 Beratungen führen die jeweiligen Angestellten der Schuldnerberatung im Monat durch. Zu diesen zählen auch Kurz- und Notfallberatungen. Wahrmann und sein Team betreuen je knapp 100 feste Klienten im Jahr.

Die Schuldnerberatung, für die Wahrmann arbeitet, bietet Notfall­beratungen an. Das heißt, Schuldner müssen hier nicht länger als 14 Tage auf einen Termin warten. "Hier verschaffen wir uns zunächst einen groben Überblick über die Forderungen und sagen den Betroffenen was gezahlt werden muss." Am Wichtigsten seien Miete und Strom. Schließlich kann der Vermieter nach etwa zwei Monaten Mietrückstand dem Mieter kündigen. Der Schuldner würde auf der Straße sitzen. Die Jobcenter übernehmen zudem nicht immer die rückständigen Mietzahlungen. "Inwieweit das möglich ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich", erklärt Wahrmann. Ist die Wohnung nicht mehr zu halten, vermittelt die Schuldnerberatung die Betroffenen an entsprechende Beratungsstellen für Notunterkünfte. 

Die Betreuung der Betroffenen ist das Wichtigste

"Das Wichtigste in der Beratung ist die psychosoziale Betreuung unserer Kunden", sagt Carlo Wahrmann. "Schulden machen einsam." Mit Hilfe der Beratung soll der Betroffene wieder in den Alltag geführt werden, damit er wieder eigenständig leben und wirtschaften kann. "Das ist das Hauptziel."

Das Personal wird zudem regelmäßig geschult. Hauptsächlich Sozialarbeiter und Sozialpädagogen arbeiten in der Einrichtung. "Es ist nicht immer einfach", sagt David Wiegmann. Der 27-Jährige Student der Sozialarbeit absolviert derzeit ein Praktikum in der Beratungsstelle. Vor allem sei es schwierig die Distanz zu halten, da einige Schicksale auch die Berater noch zu Tränen rühren. Auch Wiegmann passiert dies. "Es gibt Momente, da ist man berührt." Doch er liebt seinen Job. "Es ist toll, die kleinen Erfolge zu sehen. Vor allem, wenn die Betroffenen wieder ihren Weg gehen können und keine Angst mehr haben den Briefkasten zu öffnen."

Arbeitslos, krank und geschieden

Die größten Faktoren für Überschuldung sind Arbeitslosigkeit, Scheidung als auch Krankheiten und Suchterkrankungen. Auch die Überschuldung durch Studentenkredite ist ansteigend, erklärt Wahrmann

Weiß ein überschuldeter Mensch nicht mehr weiter, sollte er nicht den Weg zur Beratung scheuen. "Lieber direkt zu uns, als sich von Freunden und Bekannten helfen zu lassen", sagt Carlo Wahrmann. Im schlimmsten Fall könnten die Verbraucher das Geld nicht zurückzahlen und die Freund­schaften brechen auseinander. Der Schuldner steht dann ohne Freunde da. Gerade in diesen Situationen sind Freunde wichtig, so der 60-Jährige.

Bis vor zwei Jahren bot die Schuldnerberatung noch eine präventive Schuldnerberatung für Jugendliche an. Diese wurde aus finanziellen Gründen eingestellt. "Die Verschuldung bei Jugendlichen passiert vor allem durch Mobilfunkverträge", erklärt Wahrmann. Auch die Jugendlichen können sich mit der Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Wohnung ist das Wichtigste

"Die beste Methode Schulden zu vermeiden ist, keine zu machen", sagt der Leiter. Gut ist die Führung eines Haushaltsbuches, in dem alle Ein- und Ausgaben aufgeführt werden. "Das mache ich auch", sagt Wahrmann. Weiterhin sollen Menschen mit wenig Geld, statt mit Karte lieber mit Bargeld zahlen. Dadurch behält man besser den Überblick. Bei Verträgen sollte man sich gut über die Bedingungen informieren. "Es muss nicht immer das neueste Handy sein", sagt Carlo Wahrmann.

Verbraucher sollten außerdem nicht zu lange im Dispo leben oder diesen gar überziehen. Die Zinsen sind hier sehr hoch. Weiterhin rät Wahrmann davon ab, mit Kreditkarten zu jonglieren. Da die Rechnung meist erst später abgebucht wird, kann es zu bösen Überraschungen in Form von hohen Rechnungen kommen. Kreditkartenabrechnungen werden oft auch bei fehlendem Geld von dem Konto abgebucht. Der Schuldner überzieht dadurch sein Konto noch mehr. Löst das Kreditinstitut die zu bezahlenden Rechnungen mangels Deckung nicht ein, erhält der Betroffene wiederrum Mahnbescheide durch den Kreditkartenanbieter mit entsprechenden Bearbeitungsgebühren.

Erhält der Schuldner Mahn- und Vollstreckungsbescheide, soll er sich nicht scheuen diese zu öffnen. Die Frist für die Zahlung beträgt in der Regel zwei Wochen. "Die Frist beginnt mit dem Einwurf in den Briefkasten. Der Briefträger notiert dieses Datum in das Kästchen rechts oben auf dem gelben Umschlag", erklärt Wahrmann. Bei Mahn- und Vollstreckungs­bescheiden sei es zudem wichtig, die Forderungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Das Gericht übernimmt diese Aufgabe nämlich nicht.  

Mahn- und Vollstreckungsbescheide üben auch einen gewissen Druck auf den Schuldner aus, da die Gläubiger  ihr Geld haben wollen. Hier sollte der Betroffene bei zu vielen gelben Briefe, diese zunächst nach Prioritäten ordnen, vor allem, wenn die Zahlung der ausstehenden Forderungen nicht möglich ist. "Das Wichtigste ist immer die Existenzsicherung", erklärt Wahrmann.  Miete, Strom und Gas sollten vor allen anderen geplanten Ratenzahlungen überwiesen werden.

Schuldenberater helfen

Das Schwierigste für Schuldner ist der Gang zur Schuldnerberatung. Betroffene sollten nicht zögern, diesen Weg auf sich zu nehmen, wenn sie selbst nicht mehr aus der Schuldenfalle herauskommen. Die Caritas oder auch die Arbeiterwohlfahrt bieten bundesweit Beratungsstellen an. Mittlerweile gibt es sogar Online-Schuldnerberatungen der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt.

 

 

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