Kündigungsschutz und Fazit 

Kündigungsschutz

Zur Zeit können Hypotheken sehr zügig abgewickelt werden, wenn die Kunden mit den Zahlungen in Verzug sind. Der bei anderen Verbraucherkrediten geltende besondere Kündigungsschutz greift bei Immobilienkrediten nicht. Bislang können Kreditgeber sie sofort "fällig stellen", also die Zwangsvollstreckung anordnen, wenn die Kunden mit nur einer einzigen Rate in Rückstand geraten. Das soll sich ändern: Künftig dürfen auch Grundstücksdarlehen erst gekündigt werden, wenn der Zahlungsrückstand einen gewissen Prozentsatz erreicht hat. Zypries schlägt als Grenze für den ausstehenden Betrag mindestens fünf Prozent der Kreditsumme vor. Außerdem muss das Kreditinstitut erfolglos dazu aufgefordert haben, den Rückstand zu begleichen, bevor der Kredit fällig werden darf.

Fazit

Wer ein Eigenheim auf Kredit erworben hat, muss vor einer ungerechtfertigten Zwangsversteigerung sicher sein. Der Verweis auf die Schadensersatzpflicht hilft hier wenig – denn ein Hausverkauf mit anschließendem jahrelangen Rechtsstreit ist auch dann nicht im Sinne des Verbrauchers, wenn er dafür eine Entschädigung bekommt. Deshalb dürfen Kreditkäufer gar nicht erst versuchen, auf einem solchen Weg an die Grundschuld zu kommen.

Ein Kündigungsrecht für den Fall, dass der Kredit weiter verkauft wird, wird dagegen den Kreditnehmern eher wenig bringen. Die wenigsten Menschen werden es auf sich nehmen, aufgrund eines Kreditverkaufs mit ihrem Kredit nach einem neuen Gläubiger zu suchen, besonders wenn bei diesem das Gleiche passieren kann. Es kann höchstens eine gewisse abschreckende Wirkung auf potentielle Kreditkäufer entfalten. Denn wenn der Finanzinvestor, der es tatsächlich nur auf die Immobilie abgesehen hat, damit rechnen muss, dass der Kreditnehmer samt Grundschuld zu einem anderen Anbieter wechselt, sind die Geschäfte mit Zwangsversteigerungen nicht mehr ganz so attraktiv. Doch diesen Effekt erreicht man auch bereits, wenn man die Rechte der Verbraucher gegen unberechtigte Zwangsvollstreckungen stärkt.

Ähnliches gilt für die Verpflichtung der Kreditinstitute, auch Kreditverträge ohne Verkaufsrecht anbieten zu müssen. Da bereits jetzt gerade die flächenstarken öffentlich-rechtlichen Filialbanken versichern, sie werden ihre Hypotheken nicht verkaufen, wird die Marktlücke "unverkäuflicher Immobilienkredit" wohl überschaubar bleiben. Schließlich vertrauen schon jetzt die meisten privaten Hausbauer und –käufer am ehesten ihrer Hausbank, wenn es um eine so langjährige Geschäftsbeziehung wie bei der Immobilienfinanzierung geht.

(Stand: März 2008)

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