Wichtige Punkte zum Wohnberechtigungsschein 

Wohnberechtigungsschein

Mit einem Wohnberechtigungs­schein (WBS) können Mieter in Wohnungen im sozialen Wohnungsbau ziehen. Dabei müssen die Mieter jedoch einige Bedingungen erfüllen. Banktip erklärt.

Nicht jeder darf in eine Sozial­wohnung ziehen. Dieses Recht ist meist von der Einkommenshöhe der Bürger abhängig. Ein Wohnberechtigungsschein dient als Nachweis für diese Berechtigung. Er muss beantragt werden.

Der Antrag wird beim Wohnungsamt gestellt. Ansprechpartner ist das Amt des Bezirks oder Stadtteils, in den der Antragssteller ziehen will. Ausnahmen sind Umzüge von einer Stadt in eine andere. Die Antragssteller können sich der Senats­verwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt Berlin zufolge in diesem Fall ein Amt in der neuen Stadt aussuchen.

Das Amt berechnet, ob der Antragsteller Anrecht auf einen WBS hat. Wichtig für diese Berechnung ist das Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushalts. Dabei spielen sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Beträge eine Rolle. Kindergeld wird nicht mit ein­gerechnet. Außerdem gibt es Absetzungs­möglichkeiten, wenn zum Beispiel Pflicht­beiträge zur Krankenkasse oder Rentenversicherung gezahlt werden. Wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, so erhält der Bürger einen WBS. Die Einkommensgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Zum Antrag für einen Wohnberechtigungsschein gehört nicht nur der eigentliche Antrag, in denen die Personen des Haushalts, deren Einkünfte und Adressen sowohl besonderer Wohnbedarf genannt wird. Daneben muss der Arbeitgeber für den Antrag eine Einkommensbescheinigung ausfüllen.

Weiter wird eine Einkommenserklärung benötigt. Hier müssen die Antragsteller Angaben zum Gehalt machen. Auch Informationen zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder zu Leistungen wie Renten, BAFöG und Arbeitslosengeld werden verlangt. Jeder Haushaltsangehörige muss die Formulare ausfüllen.

Außerdem können Partnerschaftserklärungen, Erklärungen zum Getrenntleben oder Sorgerecht beim Antrag nötig sein. Daneben müssen Nachweise für Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit erbracht werden. Die Formulare bietet zum Beispiel die Senats­verwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt Berlin auf der an.

Im Wohnberechtigungsschein wird angegeben, wie viele Räume die Wohnung haben darf. Dies ist von der Anzahl der einziehenden Personen abhängig. Pro Wohnberechtigtem und einziehendem Angehörigen wird ein Wohnraum gewährt. Wichtig hier: Ungeborene Kinder werden nur mit eingerechnet, wenn eine ärztliche Bescheinigung über die aktuelle Dauer der Schwangerschaft – mindestens 14 Wochen – vorliegt.

Zusätzlicher Wohnraum wird nur bei besonderen persönlichen oder beruflichen Gründen anerkannt. Ein Beispiel: Der Wohnraum ist nötig, damit der Mieter seinen Beruf weiter ausüben kann. Der WBS kann laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin von jedem volljährigen Bürger beantragt werden. Er ist ein Jahr lang gültig.

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