BAföG auch für Studium im europäischen Ausland 

Auch wer dauerhaft im europäischen Ausland studiert, hat grundsätzlich Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG). Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Es verstoße gegen europäisches Recht, Auszubildenden im Ausland diese Förderung vorzuenthalten. Die bisherige Regelung, wonach Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland BAföG für den Besuch einer Universität nur im gesondert geprüften Einzelfall erhalten sollen, sei "nicht anzuwenden", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. (Az.: 6 K 2465/08)

Für BAföG-Amt lag keine Ausnahme vor

Der Kläger lebte seit 2000 mit seinen Eltern und Geschwistern in Frankreich. 2005 beantragte er beim ehemals heimatlichen Landkreis Mainz-Bingen Ausbildungsförderung für sein Medizinstudium an einer Universität in Paris. Das bestreffende BAföG-Amt lehnte seinen Antrag ab und berief sich auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wonach für Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland keine Ausbildungsförderung zu leisten sei. Konkret könnte die Förderung nur in Einzelfällen geleistet werden, wenn besondere Umstände es rechtfertigen. Diese besonderen Umstände seien im Fall des Medizinstudenten aber nicht vorhanden.

Einzelfallregelung verletzt EG-Recht

Das Verwaltungsgericht Münster entschied zu Gunsten des Studenten und beruft sich auf das durch den EG-Vertrag verliehene Recht jedes Bürgers der EU, sich in den Mitgliedsstaaten frei aufzuhalten und zu bewegen. Die erforderlichen besonderen Umstände des Einzelfalls nach dem BAföG-Gesetz greifen seiner Ansicht nach in dieses Recht ein.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kläger auf einen ständigen Wohnsitz im Ausland verzichten müssen und ihn nach Deutschland zurück verlegen müssen, um BAföG für sein Studium zu erhalten. Diese BAföG-Regelung könne Deutsche von vornherein davon abhalten, einen ständigen Wohnsitz in einem anderen EG-Mitgliedsstaat zu gründen.

Europäischer Gerichtshof urteilte 2007 ähnlich

Bereits 2007 hatte sich der Europäische Gerichtshof mit dem deutschen BAfög für Studenten im europäischen Ausland befasst und sich in seinem Urteil ähnlich geäußert wie jetzt das Verwaltungsgericht Münster. (EuGH - Rechtssachen C-11/06 und C-12/06). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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