Eine Bausparkasse muss auch einen übersparten Bausparvertrag voll verzinsen. An diese Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe erinnert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
In dem Fall hatte ein Verbraucher bei der Deutschen Bausparkasse Badenia mehr als das Bausparguthaben auf seinem Vertrag gespart. Die Bausparkasse verweigerte die Zahlung des tariflichen Guthabenzinssatz von 4 Prozent auf den Mehrbetrag.
Der Sparer klagte. Das Gericht gab ihm Recht. Die Tarifbedingungen bestimmte keine Obergrenze für das verzinsliche Geld. Der Bausparer könne nach der Übersparung kein Bauspardarlehen erhalten und erreiche so nicht den Vertragszweck. Das bedeute jedoch nicht, dass die Bausparkasse sich ein zinsloses Darlehen verschaffen kann.