BGH stärkt Rechte von Mietern 

Bestehende Mietverträge dürfen nicht unbegrenzt erhöht werden. Dafür gibt es Kappungsgrenzen, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. In der Regel dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent steigen. In angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin, Hamburg oder München ist sie auf 15 Prozent abgesenkt. Dies gelte für die gesamte Stadt und nicht nur für einzelne Bezirke, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

Damit verlor ein Berliner Vermieter in allen Instanzen. Er wollte die Miete für eine Wohnung im Stadtteil Wedding um 20 Prozent erhöhen. Der Mieter verweigerte die Zahlung in Hinblick auf die geltende Kappungsgrenze. Der Vermieter ging vor Gericht, weil er den Wohnungsmarkt nur in einzelnen Bezirken, aber nicht in ganz Berlin für angespannt hielt.

Doch die Karlsruher Richter bestätigten das Urteil vom Landgericht Berlin (AZ: 67 S 121/14), das den Argumenten des Berliner Senats gefolgt war. Damals hatte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, dass "die Wohnraumsituation in der gesamten Stadt angespannt" sei. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders kritisch.

Im BGH-Urteil heißt es zudem: "Die gesetzliche Maßnahme ist auch nicht unzumutbar, denn der Kernbereich des Eigentums (Bestandsgarantie) wird hierdurch nicht berührt. Es ist weder geltend gemacht noch erkennbar, dass die Wirtschaftlichkeit der Vermietung hierdurch ernsthaft in Frage gestellt ist." (Az.:VIII ZR 217/14).

Foto: ©Thorben Wengert/pixelio

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