BGH-Urteil: Kreditgebühren unzulässig 

Die Kreditinstitute haben jahrelang Gebühren für Kredite erhoben. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass diese Gebühren unrechtmäßig sind. Nun können Kunden auf Rückerstattung hoffen – auch noch nach zehn Jahren (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 348/13 und 17/14).

Bislang war es üblich, dass Banken für einen Kredit ein Bearbeitungsentgelt erhoben haben, das die Kunden zusätzlich zu den Zinsen bezahlen mussten. Die Banken begründeten diese Gebühr unter anderem mit der Bonitätsprüfung, mit der untersucht wird, ob Kreditnehmer imstande sind, den Kredit zurückzuzahlen. Schon im Mai dieses Jahres erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Gebühren für rechtswidrig.

Sobald Kunden die unzulässigen Gebühren von der Bank zurückverlangen, taucht die Frage nach der Verjährungsfrist auf. Laut Gesetz ist diese Frist auf drei Jahre festgelegt. Der BGH hat nun in zwei Musterfällen entschieden, dass die Verjährungsfrist von drei Jahren erst 2011 in Kraft getreten ist. Das bedeutet, dass Kunden jetzt auch Gebühren für ältere Kredite zurückfordern können. Die Forderungen können rückwirkend bis 2004 geltend gemacht werden, da die gesetzlich verankerte absolute Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt. Für die Kreditinstitute kann das teuer werden und Kosten in Milliardenhöhe verursachen.

Verbraucherrechte werden durch das Urteil gestärkt

Durch das Urteil des BGH ist die Rechtslage nun eindeutig und die Banken können sich nicht mehr so einfach aus der Verantwortung ziehen. Die Stiftung Warentest schätzt den Gesamtbetrag an unrechtmäßigen Kreditgebühren zwischen 2005 und 2013 auf knapp 13 Milliarden Euro. Kunden, die eine Rückerstattung der Gebühren verlangen, sollen sich schriftlich an ihre Bank wenden.

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