Bonitätsauskünfte häufig falsch 

45 Prozent der SCHUFA-Eigenauskünfte enthalten fehlerhafte, unvollständige oder falsche Eintragungen. Das ergab eine Studie, die das Bundesverbraucherministerium beim Institut für Grundlagen und Programmforschung in Auftrag gegeben hat.

SCHUFA-Daten trotz Fehler noch am vollständigsten

Keine der in der Untersuchung einbezogenen Auskunfteien speichern Verbraucherdaten vollständig und korrekt ab. Auskunfteien wie CEG Kreditreform, Arvato Infoscore und Bürgel liefern der Studie zufolge fehlerhafte oder unvollständige Daten. Die ausführlichsten Daten zum Finanzverhalten der Verbraucher erhält man bei der SCHUFA, auch wenn die Qualität der bei der SCHUFA gespeicherten Daten bemängelt wurde.

Berechnung des Scorewertes bei SCHUFA fragwürdig

Nach Angaben des Instituts für Grundlagen und Programmforschung ist der Score der SCHUFA-Eigenauskunft in keiner Weise aussagekräftig. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Scorewerte zustande kommen und welche Bedeutung die einzelnen Scorewerte haben. Darüber hinaus müsse die Berechnung des Scorewertes aufgrund der fehlerhaften Daten generell in Zweifel gezogen werden.

Bei CEG Kreditreform & Co. erfolgt Auswertung auf dünner Datenbasis

Bei der CEG Kreditreform lagen für über die Hälfte der Testpersonen (58 Prozent) lediglich Identifikationsdaten vor, die der Auskunftsuchende selbst übermittelt hat. Daten würden bei der Auskunftei nur selektiv gespeichert (bestimmte Mobilfunkunternehmen und Unternehmensbeteiligungen). Meist sei das Datenmaterial auch veraltet, so dass die Aussagekraft für Bonitätsbewertungen in Frage gestellt werden müsse, teilt das Ministerium mit.

Bei Arvato Infoscore sind die Forscher fast nur auf Daten gestoßen, die über amtliche Daten zugänglich und somit auch in jeder anderen Auskunfteien enthalten sind. Bonitätseinschätzungen werden im Rahmen der Eigenauskunft daher nicht automatisch mitgeteilt. Der Wirtschaftsdienst Bürgel lieferte nur unvollständiges Material und hatte zu wichtigen Kriterien wie Bankverbindung, Kreditaufnahmen keine oder nur unzureichende Daten.

Scoring-Verfahren wurde untersucht

Ziel der Studie war es, dass sogenannte Scoring zu untersuchen. Mittlerweile überprüfen Banken, Versandhändler, und Telekommunikationsunternehmen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden über das mathematisch-statistisches Verfahren. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, ob ein Verbraucher seine Schulden bezahlen kann. Im Rahmen der Studie überprüfte das Institut für 100 Testpersonen die gespeicherten Daten, die bei einer Selbstauskunft mitgeteilt werden. Zusätzlich wurde für alle Testpersonen ermittelt, welche Informationen über sie beim Wirtschaftsdienst Bürgel gespeichert sind.

Die Bundesverbraucherministerien Ilse Aigner (CSU) forderte die Auskunfteien auf, die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen. Das Scoring-Verfahren an sich stellte die Minsterin aber nicht in Frage. Den Verbrauchern empfiehlt sie, Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten zu nehmen und Fehler korrigieren zu lassen. Eine Änderung im Datenschutzgesetz verpflichtet die Auskunfteien, einmal im Jahr kostenlos Auskunft zu geben. Die Änderung tritt allerdings erst im April 2010 in Kraft.

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