EU-Verordnung vereinfacht Abschluss von Krediten 

Ab 01. Juli 2016 gelten in Deutschland neue Bestimmungen zur Vergabe von Krediten in elektronischen Verfahren. Wie wird dabei die digitale Ausweisfunktion genutzt und und was kommt auf die Verbraucher zu?

Digitalwirtschaft nicht gleich Bankwirtschaft
Dem Bankenfachverband (BFACH) ist der Schritt hin zum digitalen Kredites noch nicht groß genug. Bisher ist es bereits möglich, Bankkonten fast ausschließlich digital zu eröffnen. Im Videochat wird mit dem Ausweis die Echtheit der eigenen Person bestätigt. Die qualifizierte digitale Signatur kann mit einem entsprechenden Lesegerät umgesetzt werden, für den finalen Asbchluss ist noch immer der Briefverkehr notwendig, was im Geldwäschegesetz begründet liegt.

Bei Krediten soll die eltronische Funktion jetzt ebenfalls genutzt werden. Peter Wackert vom Bankenfachverband kritisiert dabei, dass so viele Geschäfte vom Schuhkauf bis zum Autokauf online abgeschlossen werden könne, die Vergabe von Krediten allerdings mit Auflagen verbunden ist. Die geplante Umsetzung der Kreditvergabe per digitaler Signatur geht dem Verband noch nicht weit genug. So sollen Kunden alle Bankgeschäfte mit der elektronischen Signatur tätigen können. Bedenkt man die lahmende Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte, die schon seit Jahren in den Startlöchern wartet, ist die Vereifnachung der Kreditvergabe ein Schritt in eine modernere Kommunikation.

Vielleicht wird die Anschaffung eines Lesegerätes zur digitalen Verifizierung in Verbindung mit Unterschrift und Ausweis bald wirklich eine lohnende Anschaffung, der persönliche Besuch bei Ämtern und Banken überflüssig. In anderen Ländern wie Österreich sind die Verbraucher bereits dazu bevollmächtigt, Finanzierungen und Kredite voll über die digitale Koimmunikation zu bewerkstelligen. Ob Aspekte der Sicherheit nachzubessern sind, wird die Zukunft zeigen. Ob der Abschluss eines Kredite mit dem Kauf von Alltagsgegenständen verglichen werden sollte, bleibt dabei fraglich.

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