Insolvenz: Einlagenzahlungen teilweise geschützt 

Die Reform der Verbraucherinsolvenz tritt ab Juli 2014 in Kraft. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ Nordrhein-Westfalen) gelten bestimmte Neuregelungen auch ab sofort.

Die sofortige Neuregelung betrifft die Einlagenzahlungen für die Nutzung von Genossenschaftswohnungen. Diese Beträge sind laut der VZ Nordrhein-Westfalen nun bis zur vierfachen Miete, maximal 2.000 Euro, pfändungssicher.

Die VZ Nordrhein-Westfalen bemängelt diese Regelung. Positiv sei, dass nun die Einlagen gesichert seien. In der Vergangenheit konnte der Insolvenzverwalter die Beträge in die Insolvenzmasse einrechnen. Viele Schuldner landeten nach Angaben der VZ Nordrhein-Westfalen deswegen auf der Straße.

Negativ ist laut VZ Nordrhein-Westfalen die pfändungssichere Höchstgrenze. Diese sei viel zu niedrig angesetzt. Kinderreiche Familien und Menschen in Ballungsräumen würden diese Grenzen schnell überschreiten. Dadurch sei der Schutz von Existenz und Wohnung, die eine Insolvenz sichern sollte, nicht mehr gegeben

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