Katzenklappe nicht ohne Erlaubnis 

Mieter dürfen nicht einfach Balkonnetze und Katzenklappen einbauen. Laut der Rechtsschutzversicherung D.A.S. können so Schadenersatzansprüche entstehen.

Viele Mieter halten Katzen in ihrer Wohnung. Einige von ihnen passen die Wohnung der Haltung mit Balkonnetzen und Katzenklappen an. Erlaubt ist das nur bedingt. Schon für die Errichtung eines Katzennetzes am Balkon brauchen die Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter kann den Mieter auch auffordern, die Veränderung rückgängig zu machen.

Ähnlich sieht es bei dem Einbau von Katzenklappen aus. Hier ist auch wichtig, in welcher Tür die Katzenklappe eingebaut wird. Handelt es sich um die Wohnungstür, die in den Hausflur führt, so kann dadurch der Wert des Hauses beeinträchtigt werden. Aber egal ob Zimmer- oder Wohnungstür, in jedem Fall können Schadenersatzansprüchen für den Vermieter entstehen.

Wichtig: Auch wenn der Vermieter die baulichen Anpassungen erlaubt, müssen die Mieter die Wohnung vor dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen.

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