Keine öffentliche Beleidigung der Nachbarn 

Nachbarn dürfen trotz eines Streites nicht öffentlich beleidigt werden. Dies entschied das Amtsgericht München. (Az.: 481 C 2412/12 WEG)

In dem konkreten Fall stritten sich schon länger zwei Nachbarn. Eine Partei beschwerte sich über die ständige Lärmbelästigung, die von dem anderen Nachbarn ausginge. Der Streit eskalierte. Die Eigentümerin, die sich belästigt fühlte, befestigte einen Zettel an der Wohnungstür der anderen Partei. Die Notiz enthielt beleidigende Worte und war für alle anderen Miteigentümer sichtbar.

Die Richter entschieden für die geschädigte Partei. Das Schreiben sei verletzend und beleidigend. Es diene nur dazu, die Person in Misskredit zu bringen. Die Beklagte habe kein Recht, solche Schreiben öffentlich zugänglich zu machen. Sollte sich die Angeklagte nicht an das Urteil halten, müsse sie zudem ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen oder eine sechsmonatige Ordnungshaft antreten.

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