Kreditgebühren: Kunden werden hingehalten 

Der Bundesgerichtshof hat die Kreditgebühren im Oktober 2014 für unzulässig erklärt. Daraufhin haben viele Verbraucher die Gebühren bei ihrer Bank reklamiert. Verbraucherschützer beklagen, dass einige Kreditinstitute ihre Kunden hinhalten.

Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentralen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, bei der 206 Fälle stichprobenartig geprüft wurden, haben manche Banken die Ansprüche der Kunden nur unzureichend erfüllt. So veranlassten die Kreditinstitute die Rückzahlungen der Kreditgebühren oft zeitlich verzögert. Zudem haben viele Verbraucher nur einen Teil ihrer Gebühren zurückerhalten. Und die berechtigte Nutzungsentschädigung wurde in vielen Fällen ebenfalls nicht ausbezahlt.

Viele Kunden haben ihre unzulässigen Kreditgebühren schriftlich bis spätestens 31.12.2014 von der Bank zurückgefordert. Zu Jahresbeginn erhielten daraufhin viele Kunden ein Schreiben ihrer Bank mit dem lapidaren Hinweis, dass der Anspruch verjährt sei. In diesen Fällen kann man von einer Hinhaltetaktik seitens der Bank ausgehen. So ist es nicht verwunderlich, dass außergerichtliche Schlichtungsstellen noch massenweise Anträge über Kreditgebühren und Nutzungsentschädigungen bearbeiten müssen. Man kann nur hoffen, dass letztendlich alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen und die Banken die Ansprüche ihrer Kunden in vollem Umfang erfüllen werden.

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