Lassen Mieter ihre Wohnung völlig verdrecken, darf der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies entschied das Amtsgericht in Münster (Az.: 3 C 4334/10).
Wie die ARAG Versicherung berichtet, hatte im konkreten Fall ein Mieter seine Wohnung verwahrlosen lassen. Die Zimmer waren zugestellt und Küche und Bad könnten nicht mehr betreten werden. Als sich Nachbarn über den Geruch beschwerten, schickte der Vermieter eine Abmahnung. Als daraufhin keine Besserung eintrat, bekam der Mieter die fristlose Kündigung.
Der Fall landete vor Gericht, welches dem Vermieter Recht zusprach. Wenn der Zustand der Wohnung die Nachbarn erheblich beeinträchtigt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Außerdem habe der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit gegeben, seine Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Chance habe der Mieter jedoch nicht genutzt.