Mängel bei Wider-rufsbelehrungen 

Die Widerrufs-belehrungen bei Immobilien­darlehen sind in mehr als zwei Drittel der Fälle fehlerhaft und somit unwirksam. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZH) überprüfte sie in 300 Kreditverträgen.

Die Untersuchung der VZH zeigt auf, dass Banken und Sparkassen nicht alle Angaben klar darlegen. Es fehle oft der Beginn der Widerrufsfrist, als auch Hinweise zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Zudem beinhalten laut VZH die Belehrungen oft unverständliche Formulierungen, die den Verbraucher verwirren könnten.

Auch fehle häufig die Angabe einer Anschrift, an die der Verbraucher den Widerruf schicken kann. Dies ist laut VZH wichtig, da ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf nicht ausreichend ist.

Jederzeit Widerruf

Weisen die Widerrufsbelehrungen Fehler auf, haben die Verbraucher auch Jahre nach dem Vertragsabschluss noch die Möglichkeit den Kredit vorzeitig aufzulösen. Nach Angaben der VZH gibt es bei fehlerhaften keine Frist für den Widerruf. Dieser kann somit jederzeit erklärt werden.

Positiv für Verbraucher

Von diesen unwirksamen Klauseln profitieren vor allem Kunden, die für ihre Immobiliendarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Diese wird fällig, wenn ein Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig ablöst. Verbraucher sollten laut der VZH einfach den Kreditvertrag widerrufen, um sich die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen. Der Vertrag selbst muss nicht gekündigt werden.

Günstig wirken sich die Ergebnisse der Studie laut VZH auch auf Kreditnehmer aus, die den Kredit 2002 oder später abschlossen. Nach einem Widerruf könne der Verbraucher in ein günstigeres Darlehen mit niedrigeren Zinsen umschulden.

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