Mieter können einer Mieterhöhung auch stillschweigend zustimmen. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes München (AZ 452 C 11426/13).
In dem konkreten Fall mietete ein Paar 2006 eine Wohnung in München. Der Preis betrug damals 950 Euro. 2013 verlangte die Vermieterin eine Mieterhöhung auf 1.140 Euro. Die Mieter reagierten nicht auf das Schreiben, überwiesen aber ab dem gewünschten Zeitpunkt die höhere Miete.
Dies genügte jedoch der Vermieterin nicht. Sie wollte eine schriftliche Zustimmung des Paares und klagte. Das Gericht entschied gegen die Vermieterin. Die Mieter hätten stillschweigend zugestimmt, da sie den Dauerauftrag auf die höhere Summe umstellten. Damit hätte das Paar nach Ansicht des Gerichtes der Mieterhöhung zugestimmt. Damit brauche es keine weitere schriftliche Zustimmung.