Rechtslage zum Grillen 

Die Temperaturen steigen und überall liegt Grillduft in der Luft. Aber nicht jeder teilt die Grill-Leidenschaft. Eine einheitliche Rechtslage zum Thema Grillen gibt es nicht. Ein striktes Verbot haben die Gerichte nur in Ausnahmefällen ausgesprochen.

Ein Blick auf den Mietvertrag lohnt sich: Wenn der Vermieter das Grillen mit Holzkohle verbietet, dann ist das Verbot rechtsgültig. Grillt der Mieter dann trotzdem, riskiert er eine Kündigung. In einem Mietshaus mit mehreren Parteien reicht es, wenn sich eine Person dadurch belästigt fühlt und sich beschwert. Zieht vom Balkon oder Garten sogar Qualm in die Wohnung, kann ein Bußgeld erfolgen. Ein Elektrogrill wird von den meisten Vermietern akzeptiert.

Wenn im Mietvertrag keine Einschränkung steht, darf gegrillt werden. Wie lange und häufig, ist regional unterschiedlich. Das Oberlandesgericht in Bayern hat entschieden, dass Mieter in der äußersten Ecke des Gartens grillen dürfen. 25 Meter vom Haus entfernt und fünfmal im Jahr. In Berlin zum Beispiel ist das Grillen 20 bis 25 Mal pro Jahr für rund zwei Stunden und bis 21 Uhr erlaubt.

Generell darf so oft und viel gegrillt werden wie man will, solange sich die Nachbarn nicht gestört fühlen. Am besten ist es, vorab mit den Nachbarn zu reden und das Thema Grillen anzusprechen. So entgeht man unnötigem Ärger.

Foto: © Klaus Steves/pixelio

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