Verbraucher können ein Darlehen für selbstgenutzte Immobilien mit Riesterguthaben tilgen. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert, an wen die Anträge zu stellen sind.
Bei Wohnriester bekommen Verbraucher staatlichen Zulagen. Diese werden für selbstgenutzte Immobilien im Rentenalter durch den Gesetzgeber ausgegeben. Das Guthaben von normalen Riesterverträgen kann zur Tilgung eines Darlehens für selbstgenutzte Wohnanlagen genutzt werden.
Um dies zu können, muss der Verbraucher einen Antrag stellen. Nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern ist dieser beim Deutschen Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle Bund in 10868 Berlin einzureichen und nicht beim Bundeszentralamt für Steuern. Alles zu Wohnriester erfahren Sie hier.