Solaranlagen kürzen Renten 

Solaranlagen kürzen die gesetzliche Rente. Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" erklärt in seiner neuesten Ausgabe die Ursachen (07/2013).

Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner unter 65 Jahren. Verdienen die Besitzer mehr als 450 Euro pro Monat durch die Solaranlage auf dem Hausdach, rechnet der Fiskus dies bei der Rentenauszahlung an. Die Gewinne zählen laut "Stiftung Warentest" als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.

Anders verhält es sich bei Rentnern, die regulär in den Ruhestand gehen. Diese dürfen unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelaltersrente beginnt derzeit mit dem 65. Lebensjahr plus zwei Monate. Bei Neurentner ab 2014 startet der reguläre Ruhestand ab dem 65. Lebensjahr und drei Monaten.

Wer früher in Rente geht und Geld dazu verdient, muss dies laut "Stiftung Warentest" der Rentenkasse melden. Die Rente kann auch im Nachhinein gekürzt werden.

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