Unzulässiges Entgelt erfolgreich abgemahnt 

Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte erfolgreich das Kreditinstitut Süd-West-Kreditbank ab. Die Bank verlangte von Kreditnehmern ein Entgelt für Jahres­kontoauszüge.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bekam Anfang des Jahres 2014 nach eigenen Angaben wieder­holt Beschwerden von Kreditnehmern der Süd-West-Kreditbank. Das Unternehmen verlangte für die jährlichen Kontoauszüge eine pauschale Gebühr von 17,50 Euro. "Die Verärgerung der Betroffenen war berechtigt", sagt Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. "Auch wir haben diese Preisklausel für unzulässig erachtet und deshalb das Kreditinstitut abgemahnt. Jetzt liegt die geforderte Unterlassungserklärung auf unserem Tisch."

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen verzichtet nun die Bank laut der Verbraucherschützer auf das Entgelt. "Wer am Jahres­anfang für das letzte Jahr diese Kosten in Rechnung gestellt bekam, bisher nicht widersprochen hat oder mit seinem Widerspruch keinen Erfolg hatte, sollte jetzt noch einmal aktiv werden", sagt Heyer. Betroffene können auf der Homepage der Verbraucherzentrale einen Musterbrief zum Widerspruch downloaden.

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