Vermieter müssen schnell handeln 

Vermieter müssen bei verzögerten Mietzinszahlungen schnell reagieren. Der Versicherer ARAG berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Az: 8 C 192/12).

In dem konkreten Fall klagte eine Mieterin. Diese zahlte im Jahr 2011 ihre Miete unpünktlich. Die Vermieterin mahnte die Frau ab. Die Mieterin zahlte jedoch auch nach der Abmahnung ihre Miete verspätet.

Die Vermieterin kündigte der Frau das Mietverhältnis. Jedoch erst drei Monate nach den verzögerten Zahlungen. Die Richter entschieden für die Mieterin. Die Kündigung sei unwirksam, da die Vermieterin diese zu spät aussprach. Nach einer Abmahnung an den Mieter, darf der Vermieter mit der Kündigung nicht zu lange warten, sondern muss zügig reagieren.

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