Wegerecht gilt nicht immer 

Eigentümer dürfen nicht das Grundstück eines Nachbarn benutzen, um nach Hause zu kommen. Die Zeitschrift "Finanztest" erinnert an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZR 278/12).

In dem konkreten Fall konnte der Eigentümer nur bis zu 50 Meter an sein Grundstück heranfahren. Um den steilen Fußweg nicht zu gehen, fuhr der Betroffene mit dem PKW über das Grundstück des Nachbarn, um sein Heim zu erreichen.

Nach Ansicht des Gerichts sei dies nicht rechtens. Es gäbe zwar ein Notwegerecht, aber dies sei in diesem Fall nicht nötig. Dem Gericht zufolge sei es für den Betroffenen zumutbar, die letzten 50 Meter zu Fuß zu laufen. Das Grundstück des Nachbarn muss daher nicht für den Nachhauseweg benutzt werden.

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