"Widerrufs-Joker" für den Immobilien-Kredit 

Wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gilt laut Verbraucherzentrale NRW bei vielen Immobilienkrediten keine Frist für den Widerruf. Verbraucher können so in der aktuellen Niedrigzinsphase ihre teuer verzinsten Kredite durch billigere ersetzen – dürfen aber ihren „Widerrufs-Joker“ nicht verfrüht ausspielen.

Rund 70 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkredite sind laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fehlerhaft. Das geht aus der Untersuchung von rund 600 Verträgen hervor.

Die Konsequenzen daraus könnten sich für die Kreditnehmer lohnen, denn: "Der Widerruf kann nicht nur – wie üblich – binnen 14 Tagen ausgeübt werden, sondern unbefristet", schreiben die Verbraucherschützer. Auch Jahre nach Vertragsabschluss können damit Kredite widerrufen werden – wegen der aktuell niedrigen Zinsen könnten sich die Verbraucher so der alten, hohen Zinsen entledigen.

"Obendrein entfällt eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank, die bei Bestehen eines Kündigungsrechts fällig wäre", so die Verbraucherzentrale NRW. Bereits gezahlte Entschädigungen könnten die Verbraucher per nachträglichen Widerruf sogar zurückholen. Laut Verbraucherzentrale vertreten allerdings einige Gerichte die Meinung, dass ein Widerruf nach der Tilgung des Kredits nicht mehr möglich ist.

"Widerrufs-Joker" nicht verfrüht einsetzen

Wird der "Widerrufs-Joker" zu früh ausgespielt, kann das für den Kreditnehmer allerdings auch "dramatische Folgen" haben, warnen die Verbraucherschützer. Denn die schuldner müssen mit dem Widerruf auch Pflichten erfüllen: zum Beispiel den ausstehenden Kreditbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

"Können sie das nicht, droht die Zwangsversteigerung und der Verlust des Hauses oder der Wohnung", schreiben die Verbraucherschützer. Die Kreditnehmer müssen sichergehen, dass sie das Geld mit eigenen Mitteln oder einem neuen Darlehen zurückzahlen können.

Die Verbraucher müssen sich außerdem auf den Widerstand der Geldinstitute einstellen. Laut Verbraucherschützer akzeptieren zahlreiche Banken den Widerruf bisher nicht, was einen Gang vor Gericht nötig machen könnte. Je höher dabei das Restdarlehen ist, desto höher sind auch die Prozesskosten, die schnell in die Tausende Euro gehen können.

Foto: © Thorben Wengert / pixelio.de

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