Sicherheiten geben dem Kreditgeber im Falle der Nichtzahlung von
Raten die Möglichkeit, Ersatzleistungen durch die Verwertung von Sicherheiten zu beziehen. Sicherheiten im Privatkundengeschäft können eine
Bürgschaftübernahme einer dritten Person,
Sicherheitsabtretungen oder
Sicherungsübereignungen sein.