Lexikon

Glossar von A-Z

Mindestinhalte eines Kreditvertrages
Laut §4 des Verbraucherkreditgesetzes müssen folgende Angaben in jedem Kreditvertrag enthalten sein: (1) der Nettokreditbetrag, (2) der Gesamtbetrag aller zu entrichtenden Raten (einschließlich Zinsen und sonstiger Kosten), (3) die Regelung der Kreditrückzahlung, (4) der Zinssatz und alle sonstigen Kreditkosten, (5) der effektive Jahreszins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins (wenn eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren vorbehalten ist), (6) die Kosten einer Restschuldversicherung.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Makler
Maklercourtage
Mallorca-Police
Managementgebühr
Mantel
Marge
Marketperformer
Marktenge
Marktkapitalisierung
Marktwert
MasterCard
MDax
Medienfonds
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
Mehrwertsteuer
Mezzanines Kapital
Mietaufwand
Mietwagenservice
MiFID
Mindestanlage
Mindestansparsumme
Mindestbewertungszahl
Mindestinhalte eines Kreditvertrages
Mindestwartezeit
Mini-Jobs
Mitarbeiteraktien
Mitgliedsbeiträge
Mobile-Banking
mTAN
Mutterschaftsgeld
 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
SteuererklärungNeues Jahr, neuer Anlauf zur Steuererklärung. Banktip erklärt die Grundlagen der Steuererklärung.
...weiter
TagesgeldrechnerEin Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich