Die Bausparkassen verlangen beim Abschluss des
Bausparvertrages eine Gebühr, die je nach
Bauspartarif von 1,0 bis 1,6% der
Bausparsumme beträgt. Die Abschlussgebühr wird in der Regel von der ersten Sparrate abgezogen, die der/ die
BausparerIn einzahlt. Bei einigen Bauspartarifen wird die Abschlussgebühr erstattet, wenn der/die BausparerIn bei Ablauf des Vertrages auf eine Zuteilung des
Bauspardarlehens verzichtet.