Lexikon

Glossar von A-Z

Zuteilung
Damit ein Bausparvertrag aus der Zuteilungsmasse zugeteilt werden kann, muss am Bewertungsstichtag der Bausparvertrag die Mindestansparsumme und die Mindestbewertungszahl erreicht haben. Will der Bausparer dann über das Bauspardarlehen verfügen, wird er von seiner Bausparkasse schriftlich befragt, ob er die Zuteilung annehmen möchte oder nicht. Als Bausparer haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten: 1. Sie nehmen die Zuteilung an, lassen sich Ihr Guthaben auszahlen und beantragen das Bauspardarlehen. 2. Sie beantragen, dass die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens um 12 Monate verschoben wird. 3. Sie nehmen das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. 4. Sie verzichten auf die Zuteilung und lassen sich Ihr Guthaben mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. 5. Sie verzichten auf die Zuteilung, Erhöhen die Bausparsumme Ihres Bausparvertrages und besparen den Vertrag weiter.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Zeichnung
Zentraler Kreditausschuss, ZKA
Zerobond
Zielbewertungszahl
Zinsabschlag
Zinsänderungsrisiko
Zinsbindung
Zinseszins
Zinseszinseffekt
Zinsfestschreibung
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Zukunftssicherungsleistungen
Zumutbare Belastung
Zusammenlegung
Zusammenveranlagung
Zusatzaktien
Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Zusatzkarte
Zuteilung
Zuteilungsannahme
Zuteilungsmasse
Zuteilungsphase
Zuteilungszeitpunkt
Zwangsgeld
Zweckbindung
Zwei-Konten-Modell
Zwischenfinanzierungskredit
Zwischengewinn
 
 
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