Dies ist die gebräuchlichste und kostengünstigste Art der Wertpapierverwahrung bei zentralen Wertpapiersammelbanken. Im Gegensatz zur
Streifbandverwahrung werden die verwahrten
Wertpapiere nicht physisch nach Besitzern unterschieden. Der Inhaber besitzt somit kein unmittelbares Eigentum mehr an einem bestimmten Papier, sondern nur ein Miteigentumsrecht an Papieren gleicher Art.