Die Depotbank verwahrt das
Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft treuhänderisch in einem gesperrten
Depot. Weiterhin ist sie mit der Ausgabe bzw. der Rücknahme der Anteilsscheine und der Ausschüttung der Erträge an die Anteilseigner beauftragt. Sie übt weitreichende Kontroll- und Mitwirkungsbefugnis bei der Abwicklung des Investmentgeschäfts aus. Durch die Einschaltung einer Depotbank ist das Fondsvermögen dem unmittelbaren Zugriff der Kapitalanlagegesellschaft entzogen.