Lexikon

Glossar von A-Z

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
Mit dem in Kraft treten des Investmentgesetzes (InvG), am 1. Januar 2004, gilt das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) nicht mehr. Im InvG wurde das KAGG mit dem Auslandsinvestmentgesetz (AIG) zusammengefasst.

Das KAGG war seit April 1957 in Kraft und wurde zuletzt 1998 geändert. Es regelte die Belange deutscher Investmentfonds. Insbesondere den Schutz des angelegten Vermögens garantierte das KAGG.
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Gesamtrechtsnachfolge
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Geschäftswert
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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
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