Bausparkassen dürfen nur dann ein
Bauspardarlehen gewähren, wenn der betreffende Bausparer zuvor einen Sparprozess durchlaufen und bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen für die Darlehensgewährung erfüllt hat. Möchte der Bausparer jedoch sofort über ein
Darlehen verfügen, gewähren Bausparkassen und zum Teil auch herkömmliche Geschäftsbanken sogenannte Vorausdarlehen. Anstatt der Tilgung des Vorausdarlehens schließt der Bausparer einen
Bausparvertrag ab und bespart diesen bis zur Zuteilung. Zugleich entrichtet er für das Bankvorausdarlehen die dem freien Kapitalmarktzins unterliegenden Zinsen. Mit Zuteilung des
Bausparvertrages wird das Bankvorausdarlehen durch das
Bauspardarlehen ersetzt und ist fortan zu tilgen.
Mit Inanspruchnahme eines Bankvorausdarlehens nimmt ein Finanzierungswilliger u.U. eine höhere Belastung und zudem eine u.U. teuere Finanzierung in Kauf als im Vergleich zu einer herkömmlichen Bausparfinanzierung. Dafür ist er im Rahmen seiner Finanzierung besser gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert Diese Finanzierungsform kann sich auch lohnen, wenn bereits ein besparter Bausparvertrag vorliegt. In einem solchen Fall gewährt die Bausparkasse einen sogenannten Vor- oder Zwischenfinanzierungskredit.