Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen durch die Papierfarbe:
· Das Deckblatt
· Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart)
· In der Abteilung I stehen die Eigentümer, sowie die Erwerbsart (Kauf, Versteigerung, Erbe, Schenkung)
· Abteilung II: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Geh- und Fahrtrechte) eingetragen. Nicht eingetragen werden hier: Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten.
· Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Realschulden)
Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressent, Erbe, Gläubiger) von jedermann eingesehen werden.