Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und wird i.d.R. zur Absicherung eines Darlehens bestellt. Im Gegensatz zur Hypothek ist sie aber von der gesicherten Forderung unabhängig: wird das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Grundschuld unverändert bestehen und kann später als Sicherheit für ein neues Darlehen wieder verwendet werden.