Bestimmte auf einen
Bausparvertrag eingezahlte Beträge sind für die Anrechnung auf eine Wohnungsbauprämie begünstigt. Hierzu zählen in erster Linie die Sparzahlungen und gutgeschriebenen Zinsen, nicht jedoch die vermögenswirksamen Leistungen, für die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt und gewährt wurde, oder die Wohnungsbauprämie selbst.