Lexikon

Glossar von A-Z

Tarif
Der Bauspartarif ist ein wesentlicher Eckpfeiler eines Bausparvertrages. Er spezifiziert die Bauspareinlagen- und Bauspardarlehensverzinsung, sämtliche anfallenden Gebühren wie die Abschluss- oder Darlehensgebühr, die tariflich vorgesehenen Spar- und Tilgungszahlungen, die Mindestzuteilungsvoraussetzung sowie weitere für ein Bausparvertragsverhältnis relevanten Elemente. Mit der Wahl eines Bauspartarifes legt der Bausparer im allgemeinen die spätere Verwendungsmöglichkeit seines Bausparvertrages fest. Da die Bausparkassen ihr Tarifangebot den Wünschen und Vorstellungen ihrer Kunden angepasst haben, bieten sie für verschiedene Verwendungsmöglichkeiten entsprechende Tarife bzw. Tarifvarianten an. Um dem Bausparer nicht schon bei Vertragsabschluß vor die Qual der Tarifwahl zu stellen, kann er durch Wahl eines Optionstarifes bis zur Zuteilung zwischen verschiedenen Tarifvarianten optieren und damit einhergehend den Bausparvertrag der beabsichtigten Verwendung anpassen.
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