Lexikon

Glossar von A-Z

Zuteilungsannahme
Mit der Zuteilungsannahme teilt der Bausparer der Bausparkasse mit, daß er über sein Bauspardarlehen verfügen möchte. Während in aller Regel das Bausparguthaben unverzüglich nach Zuteilungsannahme zurückgezahlt wird, kann das Bauspardarlehen erst nach Beibringung aller für eine Darlehensinanspruchnahme Beleihungsunterlagen bereitgestellt werden.
3 A B C D E F G H I J K L M N O Ö O P Q R S T Ü U V W X Z 
Zeichnung
Zentraler Kreditausschuss, ZKA
Zerobond
Zielbewertungszahl
Zinsabschlag
Zinsänderungsrisiko
Zinsbindung
Zinseszins
Zinseszinseffekt
Zinsfestschreibung
Zugewinnausgleich
Zugewinngemeinschaft
Zukunftssicherungsleistungen
Zumutbare Belastung
Zusammenlegung
Zusammenveranlagung
Zusatzaktien
Zusatzbeitrag (Krankenkasse)
Zusatzkarte
Zuteilung
Zuteilungsannahme
Zuteilungsmasse
Zuteilungsphase
Zuteilungszeitpunkt
Zwangsgeld
Zweckbindung
Zwei-Konten-Modell
Zwischenfinanzierungskredit
Zwischengewinn
 
 
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