Die Differenz zwischen einem aufgenommenen
Darlehen (Nominalbetrag) und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag. Mit der Vereinbarung eines Disagios kann der nominale
Darlehenszins für die gesamte Darlehenslaufzeit reduziert werden. Eine Faustregel besagt, dass je 5 Prozentpunkte Disagio eine Reduzierung des Darlehenszinses um 1 Prozentpunkt nach sich ziehen. Die Inanspruchnahme eines Disagios lohnt nur wegen der steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit, da es zu den Geldbeschaffungskosten zählt.
Da die Höhe des Disagios von Bank zu Bank unterschiedlich ausfällt, lassen sich Kreditkonditionen nur über den
effektiven Jahreszins vergleichen.
Disagio ist auch der Unterschied zwischen dem
Nennwert eines festverzinslichen
Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.
Weitere Bezeichnung: Damnum.
Das Gegenteil von Disagio nennt man
Agio, beziehungsweise Aufgeld.