Lexikon

Glossar von A-Z

Ein-Prozent-Regelung
Die Ein-Prozent-Regelung (auch Listenpreismethode) wird im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs angewendet. Die Nutzung des Kraftfahrzeugs für private Zwecke stellt eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen dar und muss mit dem Teilwert angesetzt werden. Die Ein-Prozent-Regelung ist eine pauschalierte Wertermittlung, bei der für jeden Kalendermonat ein Prozent des Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer angesetzt wird. Alternativ können die auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden. (Fahrtenbuchmethode).
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Ebit
EBITDA
EC-Karte (Eurocheque-Karte)
Effekten
Effektiver Jahreszins
Effektives Stück
Effektivzins
Ehegattensplitting
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Einfuhrumsatzsteuer
Einführungskurs
Einheitsbewertung
Einheitskurs
Einheitswert
Einkommen
Einkommen, zu versteuerndes
Einkommensgrenze
Einkommensnachweise
Einkommensteuer
Einkünfte
Einkunftsermittlung
Einlagen in das Betriebsvermögen
Einlagensicherung
Einlagensicherungsfonds
Einlagensicherungssystem, niederländisches
Ein-Prozent-Regelung
Einsatzwechseltätigkeit
Einspruch
Einstiegskurs
Einzelpreis-Modell
ELSTER
Elterngeld
Emerging-Market-Fonds
Emission
Emissionskurs
Emittent
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Entnahmen aus dem Betriebsvermögen
Entnahmeplan
EONIA
EPS (EPS-Ergebnis)
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ergänzungsabgabe
Ergänzungspfleger
Ergebnis
Erhaltungsaufwand
Erhöhte Abschreibung
Erhöhung der Bausparsumme
Erlass
Ermäßigung der Bausparsumme
Ermittlungsverfahren
Eröffnungskurs
Ersatzkarte
Erstnotiz
Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht
Erweitert unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
Erziehungsgeld
ETF
Eurex
Euribor
Europäische Zentralbank (EZB)
Existenzminimum
 
 
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